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Architekt*in/ Ingenieur*in Immobilien- und Bauangelegenheiten

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Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration/ Landesbetrieb Erziehung und Beratung

Wir über uns

Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung ist Hamburgs staatlicher Jugendhilfeträger. Um unserer Verantwortung gerecht zu werden, für den Schutz und das Wohl der von uns betreuten Kinder und Jugendlichen zu sorgen und ihre Rechte umfassend zu wahren, haben wir ein Schutzkonzept entwickelt, das Grundlage für unsere pädagogische Arbeit ist.

Der Sitz der Zentrale des Landesbetriebs Erziehung und Beratung (LEB) ist in Hamburg-Wandsbek (Conventstraße). Aktuell arbeiten im LEB rd. 750 Beschäftigte.

Das Immobilienmanagement ist die zentrale Serviceeinheit, die für die Durchführung der Jugendhilfeangebote entsprechenden Gebäude zur Verfügung stellt und diese fachlich bewirtschaftet. Hierzu zählen derzeit ca. 40 Miet- und 14 Eigentumsobjekte, die sich sowohl baulich als auch in ihrer Größe sowie Ausstattung stark unterscheiden und regelhaft an die entsprechenden Betreuungsform anpassen.

Hier finden Sie weitere Informationen zur .

Ihre Aufgaben

  • Sie übernehmen die Planung, Abwicklung, Kostensteuerung und fachliche Überwachung von Sanierungen, Um-, Rück- und Neubauten sowie Instandhaltungsmaßnahmen in Eigenverantwortung wie auch mittels externer Planungsbüros.
  • Sie nehmen die baufachliche Bewertung von Bestands- und Akquiseobjekten vor und verantworten das Wartungs- und Prüfungsmanagement für unsere Immobilien.
  • Sie fungieren als Beratung und zentrale Kontaktstelle für die Fachabteilungen des LEB, Vermieter sowie weitere Bedarfsstellen und setzen unsere Mieterrechte inkl. des erforderlichen Schriftverkehrs durch.
  • Sie organisieren und überwachen Einsätze von externen Dienstleistern und unterstützen von der baufachlichen Seite den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Ihr Profil

Erforderlich

  • Abgeschlossene Fachhochschulausbildung im Bauingenieurwesen oder Architektur bzw. gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen (z.B. Bachelor of Engineering, Bachelor of Science im Bereich Architektur, etc.)
  • Gültige Fahrerlaubnis der Klassen B oder C1E (alte Führerscheinklasse 3)

Vorteilhaft

  • Kenntnisse der Hamburgischen Bauordnung (HBauO), der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), der Baurichtlinien, der VOB/UVgO/VOF, der Landeshaushaltsordnung (LHO), des gewerblichen Mietrechts sowie aller sonstigen relevanten fachtechnischen Vorschriften
  • Fachkenntnisse in den Bereichen Gebäudetechnik, der gängigen Arbeitssicherheitsbestimmungen sowie der Unfall- und Brandverhütungsvorschriften
  • Kenntnisse der technischen Baubetreuung sowie Kenntnisse über die Zuständigkeiten in der öffentlichen Verwaltung und in der Projektarbeit
  • Grundkenntnisse des Mietvertrags-, Grundstücks- und Eigentumsrechts sowie der Betriebswirtschaft
  • Termintreue, sicheres und verbindliches Auftreten, wirtschaftliches Denken und Handeln
  • eigenverantwortliche und selbstständige Arbeitsweise, Kommunikationsgeschick, Kunden- und Serviceorientierung

Unser Angebot

  • eine unbefristete Anstellung in Voll- oder Teilzeit; Bezahlung nach der EGr. 11 TV-L (
  • ein interessantes, dynamisches Arbeitsfeld mit Freiraum für Gestaltung
  • Zusammenarbeit mit Leitungskräften nach verbindlichen Führungsleitlinien
  • Work-Life-Balance – flexible Arbeitszeiten zur Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Freizeit (Möglichkeit von Home-Office, Gleitzeit, Teilzeit)
  • Unterstützung Ihrer Fortbildungsbedarfe
  • betriebliche Gesundheitsförderung sowie Sonderkonditionen in ausgewählten Sport- und Fitnessclubs
  • Möglichkeit des Erwerbs eines HVV Profitickets
  • gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (U-Bahn Wartenau / S-Bahn Landwehr)

Ihre Bewerbung

Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:

  • Anschreiben,
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweise der geforderten Qualifikation,
  • aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Arbeitszeugnis (letztes Zeugnis nicht älter als 3 Jahre),
  • für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).

Für eine Übertragung der Tätigkeit ist der Nachweis erforderlich, dass Sie die Voraussetzungen des Masernschutzgesetzes erfüllen ( ).

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