Start Allgemein Architektin oder Ingenieur (m/w/d) Zuwendungsprüfung

Architektin oder Ingenieur (m/w/d) Zuwendungsprüfung

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  • Unbefristet

  • Vollzeit

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Bauordnung und Hochbau

Wir über uns

Das Amt für Bauordnung und Hochbau hilft dabei, Hamburg zu einer lebenswerten, modernen und nachhaltigen Metropole zu entwickeln! Damit das gelingt, bearbeiten rd. 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in vier Abteilungen die unterschiedlichen .

In unserer Hochbaudienststelle der Abteilung Landesbau erbringen wir in interdisziplinären Teams für verschiedene öffentliche Auftraggeber das Projektmanagement, die Baufachliche Beratung sowie die Zuwendungsprüfung.

In der Zuwendungsprüfung befassen wir uns mit Baumaßnahmen, für die öffentliche Finanzmittel eingesetzt werden; hierzu zählen u. a. Kultureinrichtungen, Forschungsgebäude, denkmalgeschützte Bauten, Studierendenwohnanlagen. Durch eine kontinuierliche Begleitung und Prüfung dieser Maßnahmen tragen wir mit unserem sechsköpfigen Team dazu bei, dass die Zuwendungsmittel ihrem Zweck entsprechend verwendet werden.

Kommen Sie zu uns und gestalten Sie die Metropole Hamburg mit!

Das Amt für Bauordnung und Hochbau wird im 2. Halbjahr 2022 seinen Bürostandort in die City Süd unweit der S-Bahnhaltestelle Hammerbrook verlegen.

Hier finden Sie weitere Informationen zur sowie zur .

Ihre Aufgaben

Sie

  • beraten die Zuwendungsempfänger beim Vorbereiten und Aufstellen der Bau- und Kostenunterlagen,
  • prüfen diese Unterlagen auf fachgerechte und wirtschaftliche Realisierbarkeit,
  • beraten bei der Durchführung der Baumaßnahme und prüfen die Bauausführung auf zweckgebundene Mittelverwendung und
  • kontrollieren die Kosten-Nachweise auf Übereinstimmung der fertigstellten Baumaßnahme mit dem Zuwendungszweck und den festgelegten Anforderungen.

Ihr Profil

Erforderlich

  • Hochschulabschluss (Bachelor oder gleichwertig) der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Architektur, Versorgungstechnik, Maschinenbau, Elektrotechnik, Wirtschaftsingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung
  • oder dem Hochschulabschluss gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen
  • zusätzlich mindestens dreijährige Berufserfahrung mit Bezug zur ausgeschriebenen Stelle

Vorteilhaft

  • praktische Erfahrung in der Planung, Steuerung und Durchführung von Hochbaumaßnahmen, konstruktiven Ingenieurbauwerken oder Zuwendungsbaumaßnahmen sowie Verständnis für einen nachhaltigen und wirtschaftlichen Gebäudebetrieb
  • Kenntnisse im Bauvertrags-, Vergabe-, Planungs- und Bauordnungsrecht sowie idealer-weise Kenntnisse aus dem Bauhandbuch der FHH (VV-Bau)
  • ausgeprägte Kundenorientierung und sehr gute Kommunikationsfähigkeit
  • konzeptionelles, zielorientiertes und wirtschaftliches Denken und Handeln
  • Fähigkeit, die eigenen Aufgaben prioritätengerecht zu organisieren und zu erledigen

Unser Angebot

  • Eine Stelle, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen, Bezahlung nach
  • Teamgeist – In unserem Team werden Zusammenarbeit, fachlicher Austausch und eine sehr gute Arbeitsatmosphäre großgeschrieben.
  • Work-Life-Balance – Wir ermöglichen es unseren Beschäftigten durch verschiedene Angebote, Privatleben und Beruf miteinander zu vereinen. Flexible, geregelte und familienfreundliche Arbeitszeiten sind nur ein Beispiel.
  • Weiterentwicklung – Ein umfangreiches Fortbildungsprogramm steht Ihnen im stadteigenen Zentrum für Aus- und Fortbildung komplett kostenfrei zur Verfügung.
  • Aufgabe mit Sinn – Sie erwartet ein anspruchsvolles Aufgabengebiet mit hoher Eigenverantwortung im Interesse unserer Stadt.
  • Faire Bezahlung – Bei uns werden gleiche Aufgaben garantiert auch gleich bezahlt.

Ihre Bewerbung

Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:

  • Anschreiben,
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweise der geforderten Qualifikation,
  • aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis,
  • für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).

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