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Hamburg
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Unbefristet -
Vollzeit
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Bauordnung und Hochbau
Wir über uns
Das Amt für Bauordnung und Hochbau hilft dabei, Hamburg zu einer lebenswerten, modernen und nachhaltigen Metropole zu entwickeln! Damit das gelingt, bearbeiten insgesamt rd. 300 Mitarbeiter:innen in vier Abteilungen an zwei zentralen Standorten in Hamburg die unterschiedlichen .
In unserem Team „Baugenehmigungen und Zustimmungsverfahren“ prüfen und genehmigen wir mit zehn technischen Mitarbeiter:innen bauaufsichtlich die äußerst anspruchsvollen Bauvorhaben in den großen Stadtentwicklungsgebieten HafenCity, Science City Hamburg Bahrenfeld, Grasbrook und Mitte Altona einschließlich Fern- und Regionalbahnhof Diebsteich.
Darüber hinaus bearbeiten wir die Anträge der hamburgischen Behörden für öffentliche Bauvorhaben im Zustimmungsverfahren (insbesondere im Schul- und Bundesbau). Diese Aufgabe bildet den Schwerpunkt der ausgeschriebenen Stelle. Damit sorgen wir für die Umsetzung von anspruchsvollen Schulbau- und Stadtteilprojekten sowie anderen Infrastrukturprojekten in Hamburg. Kommen Sie in unser Team und gestalten Sie Hamburg mit uns!
Das Amt für Bauordnung und Hochbau wird im September diesen Jahres seinen Bürostandort in die City-Süd in der Nähe der S-Bahnstation Hammerbrook verlegen.
Hier finden Sie weitere Informationen zur und zur .
Ihre Aufgaben
Sie
- beurteilen Brandschutzkonzepte mit Schutzzielbetrachtungen für Gebäude und Sonderbauten (§64 bzw. § 2 4 HBauO),
- prüfen die Zustimmungsanträge (nach Planungs- und Baurecht) und prüfen, bewerten und beurteilen Brandschutzkonzepte,
- beraten die Baudienststellen und Architekt:innen sowie andere Beteiligte und nehmen an Wettbewerben als sachverständige Beraterin bzw. sachverständiger Berater teil und
- bereiten fachliche Entscheidungen über bauordnungsrechtliche und planungsrechtliche Abweichungen vor.
Ihr Profil
Erforderlich
- wissenschaftlicher Hochschulabschluss (Master oder gleichwertig) der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder eines Studiengangs mit Schwerpunkt Brandschutz oder einer vergleichbaren Studienfachrichtung oder dem Hochschulabschluss gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen auf Basis eines Hochschulabschlusses (Bachelor oder gleichwertig) der o.g. Studienfachrichtungen und zusätzlich eine mindestens vierjährige einschlägige Berufserfahrung
Vorteilhaft
- umfassende Kenntnisse des Planungs- und Bauordnungsrechts, des allgemeinen Verwaltungsrechts sowie des Baunebenrechts einschließlich der dazugehörigen Anwendungsvorschriften
- vertiefte Brandschutzkenntnisse, insbesondere Erfahrung in der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Sonderbauten und deren Prüfung
- gutes Urteilsvermögen, ausgeprägte Problemlösefähigkeit, ein hohes Maß an Selbstständigkeit sowie sehr ausgeprägte Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme
- Service- und Kundenorientierung, termingerechtes Entscheidungs- und Organisationsvermögen sowie sicheres und verbindliches Auftreten
- Freude an der Teamarbeit
Unser Angebot
- Eine Stelle, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen, Bezahlung nach
. * Teamgeist – In unserem Team werden Zusammenarbeit, fachlicher Austausch und eine sehr gute Arbeitsatmosphäre großgeschrieben.
- Work-Life-Balance – Wir ermöglichen es unseren Beschäftigten durch verschiedene Angebote, Privatleben und Beruf miteinander zu vereinen. Flexible, geregelte und familienfreundliche Arbeitszeiten sind nur ein Beispiel.
- Weiterentwicklung – Ein umfangreiches Fortbildungsprogramm steht Ihnen im stadteigenen Zentrum für Aus- und Fortbildung komplett kostenfrei zur Verfügung.
- Aufgabe mit Sinn – Sie erwartet ein anspruchsvolles Aufgabengebiet mit hoher Eigenverantwortung im Interesse unserer Stadt.
- Faire Bezahlung – Bei uns werden gleiche Aufgaben garantiert auch gleich bezahlt.
Ihre Bewerbung
Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:
- Anschreiben,
- tabellarischer Lebenslauf,
- Nachweise der geforderten Qualifikation (inkl. Abschlusszeugnis und Abschlussurkunde),
- aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (aktuelle Tätigkeit, nicht älter als drei Jahre),
- für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).
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