- JOB-ID: KIEL-10985
- 24103 Kiel
- 16.11.2022
- zum nächstmöglichen Termin
Im Dezernat Bauwesen des Landeskirchenamtes der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Vollzeitstelle (39 Wochenstunden)
der landeskirchlichen Koordinatorin bzw. des landeskirchlichen Koordinators für Arbeits- und Gesundheitsschutz (m/w/d)
zu besetzen. Arbeitsort ist Kiel oder Schwerin.
Das Landeskirchenamt ist die oberste Verwaltungsbehörde der Nordkirche mit Sitz in Kiel und einer Außenstelle in Schwerin. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage .
Die landeskirchliche Koordinatorin bzw. der landeskirchliche Koordinator für Arbeits- und Gesundheitsschutz erfüllt insbesondere folgende Aufgaben:
- Koordination der arbeitssicherheitstechnischen Betreuung
- Unterstützung der arbeitsmedizinischen Betreuung
- Neukonzeption des Arbeitsschutzkonzeptes der Nordkirche
Die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber ist zentrale Ansprechperson der Landeskirche für Arbeits- und Gesundheitsschutz gegenüber den kirchlichen Verantwortungsträgern und kirchenleitenden Gremien, den Mitarbeitervertretungen, den Ortskräften für Arbeitssicherheit, den staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Aufsichtsbehörden (z. B. Gewerbeaufsichtsamt, VBG, BGW, SVLFG) sowie der Evangelischen Fachstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz (EFAS).
Sie bzw. er vertritt die Landeskirche im Kreis aller Koordinatorinnen und Koordinatoren für Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).
Sie bzw. er ist bei vorhandener Qualifikation zudem die Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit in der Landeskirche im Sinne des Arbeitssicherheitsgesetzes.
Das zu bearbeitende Aufgabengebiet erfordert eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung (DQR 6) bzw. ein Studium (Bachelor oder vergleichbar) aus dem Bereich technischer Berufe oder der Verwaltungswirtschaft und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in diesem Beruf.
Wünschenswert ist die Qualifikation zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. der Nachweis der sicherheitstechnischen Fachkunde nach den Vorgaben gemäß § 7 ASiG. Diese müsste, sofern zu Einstellungsbeginn noch nicht abgeschlossen, so bald wie möglich erworben werden.
Wir erwarten
- die Bereitschaft, sich in die Strukturen und Abläufe der Nordkirche einzuarbeiten und sich auf diese einzulassen
- ein sicheres, überzeugendes, freundliches Auftreten
- Kommunikations-, Dialog- und Konfliktlösungsfähigkeit
- die Fähigkeit zu analytischem, effizientem und ergebnisorientiertem Arbeiten in komplexen Strukturen
- Organisationstalent, Kooperations- und Teamfähigkeit
- ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und Flexibilität
- die Bereitschaft zur Durchführung von Dienstreisen im gesamten Gebiet der Nordkirche (Führerschein Klasse B ist erforderlich)
Sie übernehmen in Ihrem Aufgabenbereich Mitverantwortung für die glaubwürdige Erfüllung kirchlicher Aufgaben. Wir setzen daher voraus, dass Sie sich gegenüber der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland loyal verhalten, die evangelische Identität des Landeskirchenamtes achten und in Ihrem beruflichen Handeln den Auftrag der Kirche vertreten und fördern.
Wir fördern die berufliche Gleichstellung der Geschlechter und die Heterogenität unter unseren Mitarbeitenden.
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Personen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Es wird jedoch ein Mindestmaß an körperlicher Eignung vorausgesetzt, da die Tätigkeiten mit längeren Autofahrten, dem Moderieren größerer Gruppen und der sicherheitstechnischen Begehung von Gebäuden verbunden sind.
Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe K 11 des Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrags (KAT), s. .
Ihre Bewerbung richten Sie bitte unter Angabe des Aktenzeichens bis zum 16. November 2022 an das Landeskirchenamt der Nordkirche, Frau Brummack, Dänische Straße 21/35, 24103 Kiel, E-Mail: . Wir bitten Sie, im Fall einer Bewerbung per E-Mail Ihre Unterlagen zu einem PDF-Dokument zusammen zu fügen.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen die Dezernentin des Dezernats Bauwesen, Frau Oberkirchenrätin Möller, Tel.: 0431 9797-720.
Wir machen darauf aufmerksam, dass Fahrtkosten oder andere im Zusammenhang mit der Bewerbung stehende Auslagen nicht erstattet werden.
Sollte anlässlich der Einstellung ein Umzug erforderlich werden, können keine Umzugskosten erstattet werden.
Az.: 30-1.0017 – DAR Bk (bitte angeben)
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Bewerbung auf .
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